Brandschutzkonzept

Das Brandschutzkonzept bzw. Brandschutzgutachten als Teil der Bauvorlage betrachtet die gesamten Schutzziele individuell für das Objekt.

 

Es enthält insbesondere folgende Angaben

 

- Flächen für die Feuerwehr (Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen)
- Löschwasserversorgung
- Löschwasserrückhaltung, falls erforderlich
- Äußere und innere Abschottung der Brandabschnitte mit Angabe der Öffnungsverschlüsse
- Rettungswege auf dem Grundstück und im Gebäude einschließlich der Beleuchtung
- Nutzer des Gebäudes
- Haustechnische Anlagen (Elektrik, Lüftung, Brandmeldeanlage)
- Brandbekämpfungsgeräte (Feuerlöscher, Wandhydranten usw.)
- Brandschutzpläne (Feuerwehrpläne, Fluchtwegpläne, Brandschutzordnung)
- Betrieblicher Brandschutz

 

Standard sind heute neben dem schriftlichen Teil des Brandschutzkonzeptes die farbigen Brandschutzpläne, die alle Brandschutzmaßnahmen farbig darstellen.

 

Beim Neubau muss man in der Regel die dann geltenden Vorschriften beachten. Was nicht erfüllt werden kann, muss man mit gleichwertigen Maßnahmen kompensieren.

 

Bei Bestandsgebäuden bekommt man eigentlich nie einen neubaugleichen Zustand hin, selbst mit großem technischen und/oder finanziellem Aufwand. Hier muss abgewogen werden, ob es eine Brandschutztrennung zwischen Neubau und Bestand geben kann, und man dann nur den Neubau betrachtet, oder ob das gesamte Gebäude betrachtet wird.